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Zuschüsse zu Heizkosten und Wasser

🌬 Heizkostenzuschuss des Landes 🔥 🛀 Zuschuss Wasser & Kanal der Gemeinde 🚽


Wie in den vergangenen Jahren hat die Stmk. Landesregierung wieder die Gewährung eines Heizkostenzuschusses beschlossen.


Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 01. September 2019 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf"Wohnunterstützung" haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt.


🚶‍♀️ Ein-Personen Haushalte: 1.259 Euro 👫 Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: 1.889 Euro 👨‍👩‍👧 Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: 378 Euro


❗️ Zusätzlich zum Heizkostenzuschuss gibt es seitens der Gemeinde auch noch einen Zuschuss für Wasser und Kanal, die Voraussetzungen zur Gewährung sind dieselben wie die beim Heizkostenzuschuss.


Bei Antragstellung sind vorzulegen: Pensions-, bzw. Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen. Pro Haushalt kann ein Ansuchen gestellt werden. Der Zuschuss wird in Form einer Einmalzahlung für die Heizperiode 2019/2020 gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt 120 Euro.



Anträge können im Marktgemeindeamt Bad Mitterndorf bis 20.12.2019 während der Parteienverkehrszeiten im Bürgerservice gestellt werden.

Foto: pixabay

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